AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
up to detail GbR
Akademie für Medienkompetenz
Schwabstraße 20
70197 Stuttgart
www.uptodetail.de
Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen
I. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Trainings und Vermietung von Schulungsräumen.
II. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden
Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Die
Anmeldung zu einem Training ist nur schriftlich, auch per Telefax
möglich und findet in der Reihenfolge des Eingangs Berücksichtigung.
III. up to detail ist berechtigt, mit zu erbringenden Leistungen Dritte
zu beauftragen. Sie ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, soweit dieses möglich ist.
Verpflichtungen des Kunden
I. Die Vergütung ist mit der Zustellung der Rechnung fällig und durch
Überweisung auf das Konto von up to detail zu zahlen.
II. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen zu
entrichten. Verzugszinsen werden mit 8% über dem aktuellen
Basiszinssatz nach §247 BGB berechnet (zzgl. jeweils gültiger
Mehrwertsteuer). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn up to
detail eine eigene Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde
eine geringere Belastung nachweist. Ferner bleibt up to detail die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
III. Die Aufrechnung ist nur mit von up to detail unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Hauptforderung zulässig.
IV. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden bezüglich der Vergütung ist ausgeschlossen.
Vergütung
I. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei
ganztägigen Veranstaltungen ein Mittagessen sowie Pausenverpflegung.
Reise- und Hotelkosten des Referenten für im Hause des Kunden
durchgeführte Firmentrainings sind nicht im Preis enthalten und werden
separat berechnet.
II. Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur
nach vorheriger Absprache mit up to detail möglich, wenn sie von einer
anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird.
Stornierung
I. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Geht die
Erklärung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn up to detail zu, erfolgt
sie gebührenfrei.
II. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als zwei, jedoch
spätestens bis eine Woche vor Trainingsbeginn up to detail zugeht, wird
eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Vergütung erhoben.
III. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen.
IV. In den Fällen der Absätze II und III besteht nach vorheriger
Absprache die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer oder einen erkrankten
Teilnehmer kostenfrei auf ein darauffolgendes Training gleichen Themas
umzubuchen. Bei einer erneuten Stornierung ist dann jedoch die volle
Vergütung zu zahlen.
V. Dem Kunden ist für die Fälle, in welchem eine Stornogebühr anfällt,
der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich
geringer entstanden ist.
VI. Für den Fall, dass die Stornierung auf Gründen beruht, welche nicht
von dem Kunden zu vertreten sind, entfällt eine Stornogebühr. Dieser
Umstand ist vom Kunden nachzuweisen.
Rücktritts- und Änderungsvorbehalt
I. up to detail ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei
offenen Trainings die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht
erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin
arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr
organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis
vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden
werden kann und up to detail das Hindernis nicht zu vertreten hat.
II. Im Falle des Absatzes I wird up to detail den Kunden unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden
unverzüglich die Vergütung erstatten.
III. up to detail ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.
Zertifikat
Für die Teilnahme an einem Kurs erhält jeder der Teilnehmer ein Zertifikat.
Haftung
I. Die Haftung von up to detail, seiner gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
II. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet up to detail, auch für seine gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten, unbeschränkt für Vorsatz und
Fahrlässigkeit. up to detail haftet dem Kunden nur für solche Schäden,
mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
III. Für leichte Fahrlässigkeit haftet up to detail ferner, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Geheimhaltungs- und Obhutspflichten
Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im
Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht
werden.
Urheberrechte
Alle ausgehändigten Trainingsunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von up to detail ist nicht gestattet. Die im
Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz
noch teilweise kopiert werden.
Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne
ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner
Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen
Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als
vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten
die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall,
dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im
Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten
vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den
Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die
vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Schlussvorschriften
I. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die
Schriftformerfordernis.
II. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen
bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen werden die Vertragspartner eine
rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
III. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart.
Datenschutz
I. uo to detail verwendet Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung von
Bestellungen und Aufträgen, sowie zur Information über fachliche
Neuerungen bzw. Änderungen im Programm und der Preisliste.
II. up to detail gibt personenbezogene Daten einschließlich Haus- und
eMail-Adressen nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden an
Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner,
die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B.
unsere Dozenten zur telefonischen Beratung). In diesen Fällen
beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das
erforderliche Minimum. Unsere Dozenten sind verpflichtet, Ihre Daten
nicht an Dritte weiterzugeben. Sie haben jederzeit ein Recht auf
kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer
gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@uptodetail.de oder senden Sie uns Ihre Mitteilung per Post oder Fax.

